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Hanauer Straße 8, 8a-b und 10

Baubeschreibung

Bauumfang

Auf dem Grundstück wird ein Gebäude mit insgesamt 24 Wohnungen, 3 Penthäusern, 1 Gewerbeeinheit und 23 Tiefgaragenstellplätzen errichtet. Die Wohnanlage besteht aus dem Kellergeschoss mit angeschlossener Tiefgarage, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss sowie dem Penthausgeschoss.

Die Tiefgarage hat einen barrierefreien, direkten Zugang über die Schleuse zum Kellergeschoss, von dem aus man mit dem Aufzug in alle Geschosse gelangt.

Statik

Sämtliche Dimensionierungen der tragenden Bauteile werden nach statischen und konstruktiven Erfordernissen ausgeführt.

Wärmeschutz

Die konstruktive Ausführung erfolgt mit den ausgewählten Materialien und Produkten auf Grundlage des Wärmeschutznachweises nach GEG 2024 eines Fachingenieurs und erreicht die Werte eines Energieeffizienzhauses 55 EE.  Es wird für die Baumaßnahme ein Energieausweis erstellt, der die energiebezogenen Merkmale der Gebäude dokumentiert. Das Gebäude erreicht den Standard der Energieeffizienzklasse A.

Brandschutz

Für das Gebäude wurde ein Brandschutznachweis erstellt, nach dem alle Vorschriften und Richtlinien bezüglich des Brandschutzes eingehalten werden. Erforderliche Rauchwarnmelder in den Wohnungen werden auf Leasingbasis von einer Fachfirma zur Verfügung gestellt und entsprechend der Planung installiert. Diese unterliegen einer regelmäßigen Wartung durch den Käufer.

Schallschutz

Mit Einhaltung der Anforderungen der DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“ an die Schalldämmung in Mehrfamilienhäusern werden die bauaufsichtlich eingeführten Vorgaben erfüllt. Planung und Bauausführung des Gebäudes stellen gegenüber den Bewohnern der Wohnungen einen erhöhten Schallschutz im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik sicher, der sich an den strengeren Werten der DIN 4109-5:2020-08 orientieren kann.

Folgende Werte als Auszug aus der DIN 4109-5:2020-08 gelten als vereinbart:

Luftschalldämmung:

Wohnungstrenndecken R’w ≥ 57 dB

Decken über Keller und Hausfluren R’w ≥ 55 dB

Wohnungstrennwände  R’w ≥ 56 dB

Treppenraum-, Hausflurwände  R’w ≥ 56 dB

Wohnungseingangstüren, die in geschlossene 

Flure und Dielen von Wohnungen führen     Rw ≥ 32 dB

unmittelbar in Aufenthaltsräume v. Wohnungen führend Rw ≥ 42 dB*

*Die Anforderung beträgt ≥ 40 dB unter der Voraussetzung, dass durch gleichwertige schallschutztechnische Maßnahmen (Schallschleusen, offene Dielen im Eingangsbereich) der Schallschutz zwischen Treppenraum und Aufenthaltsraum verbessert wird.

Trittschalldämmung:

Wohnungstrenndecken L’n,w ≤ 45 dB

Decken über Keller L’n,w ≤ 45 dB 

Treppenläufe und -podeste L’n,w ≤ 47 dB 

Decken unter Laubengänge L’n,w ≤ 48 dB

Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen: 

Bezogen auf den durch Wasserinstallationen und sonstige Schallquellen der technischen Gebäudeausstattung  ( z.B. Heizanlage, Lüftung, Aufzüge usw.)  verursachten Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen ist ein Wert von LAF,max,n = 27 dB(A) zulässig.

Dieser Wert kann kurzzeitig durch nutzerabhängige Betätigung der Installationsanlagen überschritten werden. Außer Betracht bleiben Geräusche von ortsveränderlichen Maschinen und Geräten im eigenen Wohnbereich, also z.B. Staubsauger, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Küchengeräte und Sportgeräte, die im Sinne der DIN 4109 nicht zu den haustechnischen Anlagen gehören.

Insgesamt wird zwischen den einzelnen Wohneinheiten ein Schallschutz erreicht, in welchen die Bewohner bei üblichem rücksichtsvollem Wohnverhalten aller Hausbewohner im allgemeinen Ruhe finden können. Die Wahrnehmung von Geräuschen aus anderen Wohneinheiten kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zum Beispiel können Nutzergeräusche wie z.B. laute Sprache (z.B. Streit, Party), laute Musik (z.B. Musizieren, laute Lautsprecheranlagen) oder spielende Kinder (z.B. tobende, hüpfende, trampelnde) in der Nachbarwohnung deutlich wahrgenommen werden.

Zugesagt werden die oben genannten Anforderungen, auch wenn mit der gewählten Baukonstruktion unter Umständen ein höherer Schallschutz erreicht werden kann. 

Innerhalb der eigenen Wohnung zwischen den einzelnen Wohnbereichen sowie generell für Balkone werden mit Verweis auf gegenseitige Rücksichtnahme keine Schallschutzmaßnahmen getroffen bzw. Schalldämmwerte zugesichert. Für die Sicherstellung des Schallschutzes müssen alle relevanten Bauteile vom Käufer auf eigene Kosten regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Dies gilt insbesondere für Türen und Fenster, sowie Aufzüge, Rollläden etc. 

Wartungsarbeiten

Am gesamten Gebäude und dessen Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung sind regelmäße Wartungsarbeiten durch die Eigentümer durchzuführen. Diese sind u.a. durch geeignete Fachbetriebe zu erbringen und mit laufenden Kosten verbunden. Mit Übergabe des Sonder- und Gemeinschaftseigentums werden den Eigentümern und der Hausverwaltung die notwendigen Wartungsverträge (z.B. Aufzug, Heizungs-, Lüftungsanlagen, Hebeanlagen) sowie eine Empfehlung für durchzuführende Wartungsmaßnahmen übergeben. Die Verantwortung über die fachgerechte und regelmäßige Wartung obliegt den Eigentümern bzw. der Eigentümergemeinschaft. Schäden aufgrund unregelmäßiger, unsachgemäßer oder fehlender Wartung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Für alle sonstigen wartungsbedürftigen Bauteile obliegt es ebenfalls dem Käufer bzw. der Eigentümergemeinschaft, für deren ordnungsgemäße Wartung zu sorgen. Dies gilt u.a. für Anstriche, Beschläge, elastische Verfugungen, technische Anlagen, Außenanlagen und Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind und Verschleißteile sowie Beschichtungen in der Tiefgarage.

Anstriche, insbesondere für solche Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind (Holzschalungen etc.), sind in entsprechenden Zeitabständen nach den Vorgaben der Fachhersteller bzw. im Rahmen des Gebäudeunterhalts auch innerhalb der Gewährleistungszeit durch die Käufer durchzuführen. Schäden aus unsachgemäßer Behandlung oder mangelnder bzw. fehlender Wartung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 

Mit elastischen Füllstoffen geschlossene Fugen unterliegen chemischen und physikalischen Einflüssen. Die unvermeidbare Verformung schwimmender Konstruktion überschreitet in der Regel die Elastizität der Fugenfüllstoffe. Sie sind regelmäßigen Abständen auch innerhalb der Gewährleistungszeit (spätestens alle 6 Monate) vom Käufer zu prüfen und fachmännisch zu erneuern. Es handelt sich hierbei um Wartungsfugen, die nicht der Gewährleistung unterliegen. Zur Vermeidung von Schäden, z. B. insbesondere in Bädern bei Wannen und Duschen durch eindringendes Wasser bedürfen diese Fugen der ständigen Kontrolle und gegebenenfalls der Erneuerung durch den Käufer.

Erschließung

Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die erstmalige Erschließung des Vertragsobjekts mit Kanal, Wasser, Strom, Fernwärme. Der Bauträger stellt die TV, Telefon, Radio, Internet-Versorgung durch einen Anschluss an straßenseitig vorhandene Leitungen der Telekom oder einen anderen Versorger her.

Verbau- und Erdarbeiten / Entwässerung

Für den Aushub der Baugrube und die Erstellung des Kellers und Tiefgarage wird entsprechend des Erfordernisses ein Verbau eingebracht. Die Baugrube wird bis zur Unterkante der Sauberkeitsschicht bzw. Pflasterbelag der späteren Tiefgarage oder nach Notwendigkeit bis zur Unterkante der Gründungsebene ausgehoben. Nach erfolgten Rohbauarbeiten im Untergeschoss bzw. dem Erdgeschoss werden die Arbeitsräume mit geeignetem Material aufgefüllt und verdichtet.

Die Gebäudeentwässerung erfolgt mit den erforderlichen Rohrquerschnitten innerhalb und außerhalb des Gebäudes. Das Schmutzwasser wird in den öffentlichen Kanal abgeleitet. Das Regenwasser wird zur Versickerung auf dem Grundstück in entsprechende Versickerungseinrichtungen (z.B. Rigolen oder Sickerschächten) oder in offenen Mulden gemäß Auflagen der Baubehörde eingeleitet.

Bauart, Baustoffe und Konstruktion

Massivbauweise konventioneller Art als Mischbauweise, Fundamente in Beton und Stahlbeton. 

Die Kelleraußenwände werden entweder in Betonfertigteilen oder in Ortbeton in der Qualität SB 1 erstellt. Wände der Abstellkeller werden teilweise betoniert oder durch ein transparentes Stahl-Lamellen-System aus feuerverzinktem Material erstellt. Je Wohnung ist ein nicht beheizter Abstellbereich (im KG bzw. TG) vorgesehen, der als einfacher Lagerraum (nicht zur Lagerung von feuchtigkeitsempfindlichen bzw. Feuchtigkeit bildenden Gegenständen z.B. Textilien, Leder, Kartonagen, Holz, Pflanzen, usw. geeignet) genutzt werden kann.

Decken und Wände (bis auf den Technikraum) mit weißem Dispersionsfarbenanstrich. Die Außenwände der Wohngeschosse werden nach DIN mit Wärmedämmziegel (Hochlochziegel mit integrierter Dämmung) erstellt, wo statisch erforderlich in Stahlbeton mit Wärmedämmung. Alle Wohnungstrennwände und Innenwände, wo statisch erforderlich, werden in Stahlbeton, nicht tragende Innenwände in Trockenbauweise beidseitig doppelt beplankt ausgeführt. Vorwandinstallation in Bädern, WCs und Küchen in Trockenbauweise. In Bädern und WC werden die Flächen für Fliesen vorbereitet und malerfertig gespachtelt.

Geschossdecken werden als Fertigteilbetondecken oder in Ortbeton ausgeführt. Die Balkonplatten ohne darunterliegende Räume werden als Stahlbeton-Fertigteile mit glatter, fertiger Betonoberfläche und Gefälleausbildung sowie umlaufender Aufkantung ausgeführt. Durch die vorgegebene Höhe der Aufkantung ist kein ebenerdiger Austritt möglich. Die Laufflächen erhalten keine weitere Oberflächenbehandlung.

Dachkonstruktion

Dachkonstruktion als Flachdach in Stahlbetonbauweise mit Dampfsperre, Wärmedämmschicht aus Polyurethan-Hartschaum nach Wärmeschutzberechnung, 2-lagiger Bitumenabdichtung und extensiver Begrünung mit hochwertigem Speichersubstrat.

Die Dach- und Dachterrassenflächen werden als Retentionsdach ausgeführt, was für eine Wasserspeicherung sowie eine verzögerte Abgabe des Überschusswassers in die Rigole sorgt. Der Aufbau mit Systemelementen als Speicher und oberseitigen Substrat bzw. Plattenbelag ist vom Fachunternehmen dimensioniert und behördlich genehmigt.

Dach- und Balkon- /Dachterrassenwasser wird vor der Fassade des Gebäudes abgeleitet und nach Ableitung bzw. Speicherung im Retentionssystem in Rigolen bzw. Sickerschächten auf dem Grundstück zur Versickerung geleitet. Die Anzahl und Lage der Fallleitungen richten sich nach den jeweiligen Erfordernissen und den behördlichen Auflagen. Die Spenglerarbeiten werden in Titan-Zink ausgeführt (teilweise Abdeckungen in Aluminiumblech beschichtet). Die Terrassenüberdachungen werden als auskragende Holzkonstruktion erstellt. 

Wand- und Deckenbehandlung

Außenwände:

Mineralischer Faserleichtputz; Grundputz, vollflächige Gewebespachtelung sowie Edelputz 3mm (Gesamtaufbau ca. 20 mm), DIN 18550, wasserabweisend eingestellt, Sockel mit Zementputz, teilweise mit Natursteinverkleidung. Wo statisch erforderlich bei Stahlbetonwänden Ausführung mit Wärmedämmung und Fassadenputz, Farbgestaltung durch den Architekten.

Innenwände:

Die Wandflächen in den Wohngeschossen erhalten bei Ziegelwänden einen glatten Gipsputz und auf Betonflächen eine glatte Spachtelung, bei Trockenbauwänden Stöße gespachtelt mit weißem Dispersionsfarbenanstrich. Es wird die Oberflächenqualität Q2 geschuldet.

Wände im WC und Bad auf 1,20m Höhe, Duschbereich raumhoch gefliest, Steingut Format 30/60 (Materialwert 40,00 € / m² inkl. MwSt. nach Bauträgermuster) 

 Bei Verlegung von Feinsteinzeugfliesen, Großformaten, Natursteinfliesen oder einer individuellen Verlegung sind die Zuschläge der Verlegekosten separat zu vereinbaren.

Decken

Vom KG bis 3. OG werden Betonfertigteildecken verlegt oder in Ortbeton betoniert. Die Decken werden glattgespachtelt, teilweise mit Vlieseinlage und erhalten einen weißen Dispersionsfarbenanstrich. Bei Decken in KG- Fluren, Schleusen, Abstellkellern werden die Filigrandeckenstöße gespachtelt mit weißem Dispersionsfarbenanstrich versehen. In Teilbereichen kommen je nach Erfordernis abgehängte Decken zur Verkleidung von Leitungen zur Ausführung.

Treppen

Im Treppenhaus führt die schalltechnisch entkoppelte Stahlbetonmassivtreppe vom KG in das 3. OG mit farbig beschichtetem Metallgeländer und einem Handlauf in Edelstahlausführung.

Das Treppenhaus im KG und EG einschl. der Treppenstufen erhalten einen Granitfliesenbelag mit Granitsockel. Treppenläufe und Podeste sowie angrenzende Innenflure werden ab dem EG aufwärts mit Kugelgarn® Hersteller Fabromont AG belegt.

Aufzug

Vom Kellergeschoss bis ins Dachgeschoss wird ein Personenaufzug für 630kg /8 Personen Tragkraft mit Edelstahlbekleidung und -türen, LED-Beleuchtung, großzügiger Spiegelfläche sowie Granitboden passend zum Treppenhaus eingebaut. 

Estricharbeiten

In den Wohnungen wird ein schwimmender zementgebundener Heizestrich verlegt, der Unterbau besteht aus der gemäß Wärme- und Schallschutzberechnung erforderlichen Wärme- und Trittschalldämmung.

Im Treppenhaus wird ebenfalls ein schwimmender Zementestrich auf Trittschall- und/oder Wärmedämmung verlegt. Im Keller gemäß Wärmeschutznachweis mit Estrich bzw. als geglättete Bodenplatte.

Fenster und Fenstertüren

Fenster und Fenstertüren werden in Kunststoff mit 3-fach-Verglasung, hochwertiges Mehrkammer-Profil, Bautiefe: ca. 80 mm, Mehrfachdichtungen, Rahmen und Flügel als PVC-Profil mit genereller Stahlaussteifung und mit Einhand-Dreh- und/oder Drehkipp-Beschlägen ausgeführt (einzelne Elemente mit Festverglasung); Griff-Oliven in Aluminium weiß; Fensterbänke innen und an Balkontüren außen in Granit nach Bauträgermuster, an Fenstern außen in Aluminium.

Die Farbgestaltung der Fenster erfolgt in Abstimmung mit dem Architekten. Dachverglasungen gemäß vertraglicher Festlegung als festverglaste Flachdachkuppel für mehr Tageslichteinfall.

Rollläden/Sonnenschutz

Alle senkrecht angeordneten Fenster und Fenstertüren in den Wohnungen werden mit Kunststoffrollläden mit elektrischer Bedienung (Auf-/Ab-Taster jeweils am Fenster) ausgestattet. Die bodentiefen Fenster in Wohn-/Essbereichen erhalten Raffstore mit elektrischer Bedienung zur individuellen Regelung des Lichteinfalls im Sommer. Hinweis: Rollläden und Raffstore stellen keine Verdunklungsanlage, sondern Sonnen- und Sichtschutz dar, eine vollkommende Verdunklung kann in bestimmten Fällen nicht erreicht werden. Bei starker Hitze darf der Rollladen nicht vollständig geschlossen werden.

Bodenbeläge

Flure, Abstellraum, Wohnen, Essen, Arbeit, Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer erhalten einen Parkettboden Eiche in Staboptik mit Holzsockelleiste. Alternativ kann in diesen Räumen Vinyl oder ein Fliesenbelag mit Holzsockelleiste verlegt werden, der bei Materialauswahl bis 40,00 €/m² inkl. MwSt. preisneutral erfolgt, Fliesensockel statt Holzsockel ist gegen Mehrpreis möglich.
Küche, Bad und WC erhalten einen Fliesenbelag, Format 30/60 (Materialwert 40,00 €/m² inkl. MwSt.).

Bei Verlegung von Steinzeugfliesen, kalibrierten Fliesen, Großformaten, Naturstein oder einer diagonalen Verlegung sind die Zuschläge der Verlegekosten separat zu vereinbaren.

Türen

Hauseingangstürelement in Aluminium-Glas-Konstruktion mit beschichteter Oberfläche nach Farbkonzept, Beschläge und Drücker in Edelstahl, außenseitig mit türhoher Griffstange, elektrische Türöffnung.

Wohnungseingangstüren im Treppenhaus als Schallschutztürelement weiß lackiert ähnlich RAL 9010 nach Schall- und Wärmeschutznachweis, wo gemäß Brandschutznachweis erforderlich selbstschließend.

Wohnungseingangstüren im Bereich der Laubengänge bzw. der Überdachung im EG in Aluminium-Glas-Konstruktion und Mehrfachverriegelung, 3fach-Isolierverglasung mit mattweiser Folie. Außenseitig mit Edelstahlgriffstange und Farbbeschichtung gemäß Konzept des Architekten, innen mit Türdrücker und weißer Farbbeschichtung. Im Erdgeschoss werden im Bereich der Laubengänge Türspione eingebaut.

In den Wohnräumen werden Innentürelemente Oberfläche weiß lackiert ähnlich RAL 9010, Röhrenspankern mit Rundkante eingebaut; lt. Plan dargestellte Wohnzimmertüren auf Wunsch als Ganzglastüre ESG 8mm Klarglas mit Beschlag unversperrbar. Türendurchgangshöhe ca. 2,10 m, Drückergarnitur in Edelstahl L-Form mit Rosetten, in Bad und WC mit Riegelschloss. In den Kellerräumen werden passend zu den Trennwandsystemen Kellertüren aus Stahlblech eingebaut. Türen im Kellertreppenhaus und Tiefgarage als T30 Türen in Stahlblech, wo gemäß Brandschutz erforderlich mit Rauchschutz. 

Schließ- und Briefkastenanlage

Es wird eine Markenschließanlage eingebaut, jeder Käufer erhält bei Übergabe 3 Schlüssel, welche sowohl Wohnungseingangstür als auch den Hauseingang und notwendige Gemeinschaftsräume schließen. Am Haus- bzw. den Wohnungseingängen im EG werden Briefkastenanlagen entsprechend Zugang errichtet. 

Malerarbeiten

Holzteile wie z.B. Sichtschalungen werden mindestens zweimal lasiert bzw. eingelassen. Sämtliche Eisenteile in feuerverzinkter Ausführung und zum Teil mit Schlussbeschichtung (Innenräume siehe Wand- und Deckenbehandlung). Der Flur im Bereich der Abstellkeller erhält einen grauen Bodenanstrich.

Elektroinstallation

Die Elektroinstallation wird nach den zu Baubeginn aktuell gültigen VDE-Vorschriften ausgeführt. In den Wohngeschossen werden soweit möglich im Bereich von gemauerten Wänden und Betondecken bzw. -wänden Leitungen in Leerrohren verlegt. Im Keller Leitungen und Schalter teilweise auf Putz. Treppenhausbeleuchtung mit LED-Leuchten über Bewegungsmelder, Schalterprogramm Busch-Jäger Future linear oder ähnliche, Farbe: studioweiß. Der Empfang von Radio, TV, Internet erfolgt durch Anschluss an eine straßenseitig vorhandene Anschlussleitung der Telekom und eines weiteren Versorgers. Der Telefonhauptanschluss befindet sich im Multimediaverteiler, ebenso der Anschluss der Netzwerkleitungen. Stromkreisverteiler mit 2 FI-Schutzschaltern und Sicherungsautomaten für die einzelnen Stromkreise von Markenherstellern.

Zur Ausstattung sind vorgesehen:

Allgemein: 

TG-Schleuse, Keller- und Treppenhausflure, Fahrradstellplatz sowie Müllraum mit LED-Decken- bzw. Wandleuchten mit Bewegungsmelder, Deckenspots in den Laubengängen.

Haustechnikraum mit Deckenleuchte, 1 Schalter mit 1 Einfachsteckdose kombiniert. Der Heizungskeller erhält zusätzlich 1 Heizungsanschluss sowie die notwendigen Anschlüsse der technischen Ausrüstung. 

Sonstige: Anschluss der Aufzugsanlage, Lüftungsanlage Dach, Zuleitungen zur Toranlage mit Ampelschaltung und Außenbeleuchtung im Bereich des Hauseinganges und den Laubengängen. Klingel- und Briefkastenanlage mit Gegensprechstelle oder Colorvideokamera, Videosprechstellen in den Wohnungen, 

Für den Ladevorgang von Elektrofahrzeugen wird ein entsprechend dimensionierter Hausanschluss gemäß den verfügbaren Möglichkeiten der swa-Netze für Elektromobilität installiert. Es wird eine Leerrohrzuleitung an jeden Stellplatz verlegt, in der später ein etwaiges Stromkabel zum Laden verlegt werden kann. Der Bauträger schuldet keine bestimmte Ladeleistung in Bezug auf die Ausstattung der Tiefgarage. Der Aufbau der Ladeinfrastruktur obliegt der späteren WEG. 

Abstellraum im Keller bzw. Tiefgarage

1 Deckenauslass mit LED-Aufbauleuchte einheitlich nach Bauträgermuster, 1 Schalter mit Einfachsteckdose als Kombination

Terrassen, Dachterrassen und Balkone:

1 Wandauslass mit Wandleuchte (teilweise auch als Deckenspot) einheitlich nach Bauträgermuster und 1 Steckdose (im EG von innen mit Serienschalter zu schalten)

Wohnzimmer/Essen

2 Deckenauslässe, 2 Serien Schalter, 1 Einfachsteckdose, 2 Doppelsteckdosen, 1 Dreifachsteckdose

1 Antennendose, 1 Anschluss für Telefon/Netzwerk

Flure

1 Deckenauslass mit 2 Taster und 1 Einfachsteckdose bzw. Flure über 9m² mit 2 Deckenauslässen, 3 Tastern und 2 Einfachsteckdosen, 

1 Doppelsteckdose, 1 Anschluss für Telefon/Netzwerk. Videotürsprechanlage

Küche

1 Deckenauslass, 1 Schalter, 1 Einfachsteckdose, 3 Zweifachsteckdosen im Arbeitsbereich sowie Anschluss für Elektroherd, Spülmaschine, Kühl- Gefrierschrank und Dunstabzug (nur Umluft).

Kinderzimmer, Arbeitszimmer oder Gästezimmer

1 Deckenauslass, 1 Schalter, 1 Einfachsteckdose, 2 Doppelsteckdosen, 1 Anschlussdose für Telefon/Netzwerk, 1 Anschlussdose für Antenne.

Schlafzimmer

1 Deckenauslass, 3 Taster, 1 Einfachsteckdose, 3 Doppelsteckdosen, 1 Anschlussdose für Telefon/Netzwerk, 1 Anschlussdose für Antenne.

Bad, WC

1 Deckenauslass, 1 Serienschalter, 1 Wandauslass, 1 Doppelsteckdose am Waschtisch.

Abstellraum  

1 Deckenauslass, 1 Schalter, 1 Einfachsteckdose

je Wohnung 2 Steckdosen für Anschluss Waschmaschine und Wäschetrockner (ggf. im Bad/WC)

Rollläden und Jalousien sind elektrisch betrieben mit Ausnahme notwendiger Flucht- bzw. Rettungswege

Sanitäre Einrichtung

Hauptwasserleitungen in Edelstahl, Verteilungsleitungen in Kunststoff jeweils isoliert. Die Wassermengenermittlung erfolgt mittels angemieteten Wassermengenzählern. 

Keramik Farbe: weiß

Armaturen/ Ausstattung: Chrom glänzend deutscher Hersteller Hansgrohe od. gleichwertig

Wannen: Stahlbadewannen deutscher Hersteller Vigour od. gleichwertig

Brauseprogramm:  Hansgrohe od. gleichwertig

Sanitär-Keramik und Ausstattungsteile: Globo, V&B, Keuco od. gleichwertig

Spülsystem: Betätigungsplatte Geberit Sigma od. gleichwertig

Badewannenanlage

Emaillierte Stahlbadewanne 170 x 75 bzw. 180 x 80 cm, Wannenablaufgarnitur mit indirektem Wassereinlauf, Ablauf mittig. Unterputzliegende Einhand- Wannenfüll- und Brausebatterie, Handbrause mit Brauseschlauch.

Duschanlage

Duschen als geflieste Bodenfläche mit Edelstahlablaufrinne mit Duschtüre und Seitenteil oder als Walk-in-Dusche mit festem Seitenteil jeweils aus Sicherheits-Echtglas gemäß planerischer Darstellung, mit unterputzliegender Einhand-Brausebatterie. Handbrause mit Brausestange 90cm, Schlauch und Duschkorb. 

Waschtischanlage Bad 

Waschtisch ca. 60 cm Breite, im Penthaus ca. 100 cm Breite, jeweils mit Einhand-Waschtischbatterie mit Ablaufgarnitur, Handtuchhalter 2-armig.

Waschtischanlage WC 

Waschtisch ca. 50 cm Breite mit Einhand-Waschtischbatterie mit Ablaufgarnitur, Handtuchhaken

WC-Anlagen 

Wandtiefspül-WC inkl. Klosettsitz einschl. Deckel mit Absenkautomatik, Zweimengen-Betätigungsplatte weiß, UP- Spülkasten, Papierrollenhalter offene Form verchromt

Terrassen EG und Penthaus:

Je 1 frostsicherer Gartenwasseranschluss und ein Anschluss für Allgemeinwasser im EG

Küche:

Kalt- und Warmwasseranschluss mit 1 Eckventil, 1 Doppelspindeleckventil sowie Abwasseranschluss
Die Anschlüsse enden direkt an der Schachtwand und müssen nach Übergabe durch z.B. den Installateur oder Küchenbauer nach Bedarf verlängert werden.

Für Ihre Waschmaschine in der Wohnung werden Zu- und Ablaufleitungen zum geplanten Aufstellort vorgesehen und der Anschluss installiert.

Lüftung

Die Entlüftung der Wohnbereiche und Bäder erfolgt über eine stufenlos feuchtegeführte zentrale Abluftanlage (nutzerabhängige Bedarfsführung) nach DIN 18017 Teil 3. Die Anforderung an die Raumluftqualität in Anlehnung an die DIN 1946 Teil 6 werden zusätzlich erfüllt. Die Lüftungsstufen: Lüftung zum Feuchteschutz, reduzierte Lüftung und Nennlüftung – gemäß DIN 1946 Teil 6 – werden durch eine wohnungsweise, individuelle und stufenlose Bedarfsführung – EnEV 2014 Referenztechnik – sichergestellt. Die Anlage ist in den Wohneinheiten nutzerunabhängig und wartungsfrei. Eine jeweils ausreichende Durchströmung der Wohneinheit wird auch bei geschlossenen Türen durch anforderungsgemäße Türunterschnitte erreicht. Die Abluftführung erfolgt über Bad sowie bedarfsweise über Küchen oder Kochnischen mittels stufenlos feuchtegeführten mechanischer Abluft-Elementen, deren Anzahl, Typ und jeweilige Leistungsstufe nach Vorgabe der Fachplaner ausgelegt sind. Die Zuluft-Nachströmung erfolgt über in der Fassade (Rollladenkasten) integrierte feuchtgeführte Außenluftdurchlässe (ALD). Luftweg, Typ und Anzahl der ALD nach Vorgabe der Fachplaner. 

Die Wärmeenergie der abgeführten Abluft wird zum größten Teil (über einen Wärmeübertrager und einer Abluftwärmepumpe) als Abluftwärmenutzung-Anlage (AWN) – zurückgewonnen und dem Gebäude ganzjährig wieder zur Verfügung gestellt. 

Der Müllraum und die Abstellkeller sofern erforderlich erhalten eine mechanische Lüftung.

Tiefgarage

Die Be- und Entlüftung sowie de Entrauchung der Tiefgarage erfolgt mittels natürlicher Lüftung über entsprechend dimensionierte Außenluftöffnungen (Revisions- bzw. Lüftungsschächte). Diese können sich auch in Gärten mit Sondernutzungsrecht befinden, müssen nicht flächenbündig ausgeführt werden, sondern können auch über dem Geländeniveau liegen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über diese Lüftungsöffnungen bei ungünstigen Wetterbedingungen Regen oder Schnee in die Tiefgarage eingetragen wird. Eine rein witterungsbedingte Kondenswasserbildung (z.B. bei Wetterumschwüngen) ist physikalisch bedingt und stellt keinen Mangel dar.

Heizung

Für die Beheizung des gesamten Gebäudes inkl. der kompletten Warmwasserversorgung wird Fernwärme eingesetzt. Durch diese umweltfreundliche Heizquelle erreichen Sie hervorragende Werte für die Energieeffizienz des Gebäudes. Enthalten ist die komplette Übergabestation der Fernwärme inkl. aller erforderlicher Bauteile. Die Heizung wird über einen Außenfühler elektronisch gesteuert.  Die energiesparende Nachtabsenkung und die automatische Zirkulationspumpe werden komfortabel über Zeitschaltuhren gesteuert.

Die Fußbodenheizung wird nach DIN ausgelegt. Innentemperaturen werden im Rahmen der Heizlastberechnung mit 20°C in Wohn- und Schlafräumen sowie 24°C in den Bädern in Anlehnung an die DIN EN 12831 gewählt.

Alle Wohnräume erhalten eine Fußbodenheizung mit Raumthermostaten zur Einzelraumregelung (ausgenommen Speis; Abstell- und Hauswirtschaftsräume; am Wohnzimmer angrenzende offene Wohnküchen; kleine Dielen/Flure). 

Die Positionierung der Fußbodenheizungs-Verteiler erfolgt strategisch im Flur bzw. Abstellraum, um eine effiziente Durchleitung der Heizleitungen zu ermöglichen. Aufgrund der durchlaufenden Heizleitungen kann es in Teilbereichen zu ungewollter Bodenerwärmung führen, dies ist unvermeidbar und vom Bewohner in Kauf zu nehmen. Wird eine andere als die projektierte Positionierung des FBH-Verteilers bevorzugt, kann gegen Aufpreis dessen Lage direkt in den Wohnräumen erfolgen oder ein Trennsystem für die Anbindeleitungen ausgeführt werden.

Bäder erhalten zusätzlich einen Handtuchheizkörper. Sämtliche Rohrleitungen werden nach DIN wärmegedämmt. Die freiliegenden Leitungen erhalten eine PVC-Ummantelung. Die Heizkostenermittlung erfolgt mittels von der Eigentümergemeinschaft angemieteten, über Funk ablesbaren Wärmemengenzählern.

Schlosser/Balkone

Notwendige Absturzsicherungen an den Fenstertüren und Balkon- bzw. Dachterrassengeländer in Stahlkonstruktion pulverbeschichtet bzw. mit Aluschienen zur Aufnahme der Geländerfüllung lt. Gestaltungsvorschlag des Architekten. Im Erdgeschoss erhalten Teilbereiche einen Sichtschutz mit Bekleidung nach Architektenvorschlag.

Außenanlagen

Der Hauszugang wird mit Betonsteinen, die Laubengänge zu den Wohnungen mit Steinzeugplatten belegt, Stellplätze werden mit Beton- bzw. Rasenpflastersteinen ausgeführt. Die Gartenanteile werden mit Humus planiert und Rasen angelegt. Die Fertigstellungspflege (Rasen gießen und mähen) obliegt dem Eigentümer des Sondernutzungsrechts. Die Terrassen im EG erhalten einen Betonplattenbelag nach Bauträgermuster Größe ca. 40x60cm, die Dachterrassen werden mit Platten ca. 60×60 nach Bauträgermuster belegt. 

Die gärtnerische Gestaltung und Bepflanzung des Gemeinschaftseigentums wird gemäß Außenanlagenplan ausgeführt. Neu einzufriedende Gartenanteile und Gemeinschaftsbereiche mit Stahlgitterzaun feuerverzinkt. Fahrradabstellplätze mit Ordnungssystem.

Tiefgarage

Die Stahlbetonkonstruktion der Tiefgarage wird fachgerecht gemäß statischer Berechnung entweder in Fertigteilen oder in Ortbeton in der Qualität SB 1 erstellt. In den erforderlichen Bereichen werden in der Tiefgarage Dämmplatten an Decken und Wänden angebracht.

 Betonteile (Stützen und Wände) erhalten den notwendigen Oberflächenschutz gegen Chlorideintrag. Hierfür sind eine regelmäßige Kontrolle und Wartung durch den Käufer auf eigene Kosten unabdingbar und erforderlich. Die Tiefgaragenabfahrt ist teilweise gepflastert mit Betonverbundpflaster, wie auch die Tiefgaragenstellplätze sowie die Fahrgasse. In Teilbereichen kann es vorkommen, dass nicht zum Begehen bestimmte Flächen eine geringere Höhe als die gemäß Garagen Stellplatz Verordnung geforderten 2,0m aufweisen. Die Rampe erhält eine automatische Toranlage, die mit Funkfernbedienung und für den Notfall zusätzlich von außen mit Schlüsselschaltung ausgestattet ist und durch eine Rot-Grün-Ampel gesteuert wird. Pro Stellplatz ist ein Funksender vorgesehen. Die Pkw-Stellplätze sind entsprechend der Planung nummeriert. Beleuchtung, Beschilderung und Markierung nach behördlichen Auflagen.

Sonstiges / Anmerkungen

Änderungen in der Ausführung, soweit sie aus technischen Gründen oder baurechtlich erforderlich sind, bleiben vorbehalten. 

Sonderwünsche, die nach Vertragsabschluss bzw. nach Beginn der Bauarbeiten auftreten, sind bezüglich ihrer Durchführbarkeit mit dem Architekten bzw. der Bauleitung zu klären und schriftlich dem Bauträger bekanntzugeben. Sonderwünsche sind nicht an den Verkaufsgegenstand gebunden. Es werden hierzu keine Gewährleistungsansprüche übernommen. 

Risse in Bauteilen, Putzen, etc. mit einer Breite von bis zu 0,3mm, die aufgrund natürlicher bauphysikalischer Eigenschaften der Baustoffe (wie Kriechen und Schwinden) entstehen, sind keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsanspruchs. 

Die Wohneinheiten werden zur Übergabe besenrein gereinigt. Die Feinreinigung des Objektes obliegt dem Käufer in Eigenleistung. 

In den Plänen eingezeichnete Einrichtungsgegenstände, Waschmaschinen, Trockner und Möbel usw., sind nur Gestaltungsvorschläge und nicht im Kaufpreis enthalten. Pflanzungen und Pflasterflächen sind gemäß behördlicher Auflage bzw. wie unter Punkt Außenanlagen beschrieben enthalten.

Vor Bestellung von Möbeln und Einrichtungen insbesondere mit Anschlüssen und techn. Einbauten ist ein Aufmaß nach Fertigstellung der Wandbekleidung durchzuführen. Bei käuferseitigem Einbau von Dunstabzugshauben sind nur Umluftgeräte erlaubt. Küchenarbeitsplatten dürfen keine direkte Verbindung zur Wand haben, sofern es sich um eine Wohnungstrennwand handelt.

Augsburg, den 01.02.2025

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